Mitglieder

Mitglieder:

Die Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die den Zielen des Vereins verbunden ist. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Initiativkreis aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es seinen mitgliedschaftlichen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt, es gegen die Vereinsziele verstößt oder eine Mitgliedschaft aufgrund des Verhaltens des Mitgliedes dem Verein oder seinen Mitgliedern nicht mehr zumutbar ist. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

Bei der Vereinsgründung sind 36 Personen dem Verein beigetreten.

Über den untenstehenden Link können sie einen Mitgliedsantrag downloaden.

Wenn sie das Formular im Acrobat Reader öffnen, lässt es sich am PC ausfüllen.